Bienengesundheit

Meldepflicht

Jeder Imker und jede Imkerin des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist verpflichtet, sich und seine Bienen beim Landkreis anzumelden und bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen. Imker(innen) müssen die aktuelle Anzahl ihrer Bienenvölker und deren Standort(e) jährlich bis zum 31.03. beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden. Warum eine jährliche Meldung der Anzahl der Bienenvölker und deren Standort(e)? Zum Schutze der Allgemeinheit vor ansteckenden Bienenkrankheiten und somit auch zur Gefahrenabwehr ist es erforderlich, dass diese Daten jährlich aktualisiert werden. Alle Bienenstände sind deutlich sichtbar mit dem Namen des Halters, der Registriernummer und der laufenden Nummer für das jeweilige Volk zu versehen. Nur so ist eine eindeutige Identifizierung möglich und können Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen werden. Bei Fragen hilft der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der E-Mail Adresse veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de oder der Telefonnummer 05841/120-289 gerne weiter. Der Meldevordruck kann unter Auswahl des Menüpunktes "Formularservice" (Suchbegriff "Bienen") des Landkreises Lüchow-Dannenberg heruntergeladen werden (http://www.luechow-dannenberg.de/desktopdefault.aspx/tabid-5475/) oder ist direkt beim Fachdienst 39 Veterinärwesen erhältlich. Neuimker müssen nur die Seite 1 sowie die Anlagen 1 und 4 ausfüllen.

 

Faulbrutmonitoring

Die amerikanische Faulbrut ist eine ansteckende und für Bienenvölker tödliche Seuche, die  anzeigepflichtig nach Tierseuchengesetz ist. Um eine mögliche Ausbreitung von Faulbrutsporen schon vor Ausbruch der Krankheit zu erkennen, werden in jedem Herbst 10 Prozent der Bienenstände des Landkreíses untersucht. Dazu wählen die Ortsimkervereine Imker an wechselnden Standorten zur Bepobung aus, um eine möglichst regelmäßige und gleichmäßige Abdeckung in der Fläche zu erreichen. An den ausgewählten Bienenständen werden Futterkranzproben entnommen, die anschließend auf Faulbrutsporen untersucht werden. Die ausgewählten Imker profitieren von diesem für sie kostenlosen Verfahren, haben sie doch bei negativem Ergebnis die Gewähr, dass ihre Völker sporenfrei sind.

 

 

Freiwillige Beprobung auf Faulbrutsporen

Imker(innen) die unabhängig vom oben beschriebenen Monitoringverfahren einen Überblick über den Gesundheitszustand ihrer Völker erhalten wollen, können auch an einer freiwilligen Beprobung teilnehmen. Da diese Proben von der Landwirtschaftskammer finanziell gefördert werden, sollten interessierte Imker(innen) den Wunsch nach einer Beprobung im August bei ihrem Ortsimkerverein anmelden. Der Kreisimkerverein stellt auf Basis der Gesamtanfragen den Förderantrag. Nach Genehmigung (im September, spätestens Oktober) können die Imker Futterkranzproben bei ihren Völkern ziehen und diese untersuchen lassen. Eine solche Futterkranzprobe kostet ca. 9 Euro und mit ihr können bis zu 12 Völker untersucht werden.