Wandern mit Bienenvölkern

Um unterschiedliche Honigsorten ernten zu können, bringen die Imker(innen) ihre Bienen in Trachten, die an ihrem Heimatstand nicht vorhanden sind. Hier im Landkreis sind das vor allem die Raps- und Heideblüte, aber auch Sonnen- und Kornblume.

 

Zum Wandern innerhalb des Landkreises ist eine Wandergenehmigung nötig. Dabei gilt jedes Verbringen der Bienen auf einen Standort, der dem Landkreis nicht mit der jährlichen  Frühjahrsmeldung angezeigt wurde, als Wanderung (siehe dazu auch  Bienengesundheit/Meldepflicht). Der Wanderantrag kann unter Auswahl des Menüpunktes "Formularservice" (Suchbegriff "Bienen") des Landkreises Lüchow-Dannenberg heruntergeladen werden (http://www.luechow-dannenberg.de/desktopdefault.aspx/tabid-5475/) oder ist direkt beim Fachdienst 39 Veterinärwesen erhältlich. Der ausgefüllte Antrag muss in doppelter Ausführung an den Kreiswanderwart Marco Otte, Beutow Nr. 7, 29439 Lüchow gesendet werden. Außerdem muss selbstverständlich der Eigentümer der Fläche mit dem Aufstellen der Völker einverstanden sein.

 

Der Bienenstand ist, wie auch der Heimatstand, deutlich mit Namen und Anschrift des Imkers, der Imkerin sowie der Registriernummer zu versehen.

 

Sollen Bienen außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg verbracht werden, ist zusätzlich ein amtliches Gesundheitszeugnis notwendig, welches beim Veterinäramt beantragt werden kann.